Honorarofferte — Studio Semplice

Honorarofferte · Vorstudie
01 — Ihr Projekt

Ihr Projekt

02 — Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

03 — Honorar

Honorar

Pauschalhonorar exkl. MwSt. CHF oder nach Aufwand: CHF .–/h · geschätzt CHF

Die einmalige Einarbeitung von Anpassungswünschen aus der Präsentation ist im Honorar enthalten — weitere Anpassungen und Varianten nach Aufwand.

04 — Sicherheit & Konditionen

Sicherheit & Konditionen

05 — Die Vereinbarung

Die Vereinbarung

Alle Details in der vollständigen Vereinbarung unten.

Studio|Semplice

La cosa più difficile che costruiamo

Honorarvereinbarung Vereinbarungs-Nr. 2026-03
Datum 26.07.2026
Gültig bis 25.08.2026
Auftraggeber/in Andre Marc Maurer
Graben 22
5000 Aarau
Auftraggeber/in 2 Melanie Maurer-Grab
Graben 22
5000 Aarau
und
Architektin / Planerin Studio Semplice AG
Pilatusstrasse 30
6003 Luzern

Honorarvereinbarung für eine Vorstudie

Innenausbau 2½-Zimmer-Dachwohnung, Wiestistrasse 190, 3920 Zermatt

01

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1.1 Vertragsgegenstand

Erarbeitung einer Vorstudie (Innenausbau-Konzept, Phase 1) für den Innenausbau der 2½-Zimmer-Dachwohnung Nr. 40 (Stockwerkeigentum Zermatt Nr. 1662/14), Wiestistrasse 190, 3920 Zermatt.

Unter Berücksichtigung folgender Aufgabenstellungen:

  • Neugestaltung des Innenausbaus der Dachwohnung
  • Optimierung von Grundriss und Raumaufteilung
  • Gestaltung von Küche und Bad
  • Materialisierungs- und Beleuchtungskonzept

1.2 Planungsvoraussetzungen und Planungsgrundlagen

  • Bestandespläne und Unterlagen der Verkäuferschaft (Marc Tenud)
  • 3D-Tour der Wohnung
  • Verkaufsdokumentation Appartementhaus Casa Blanca
  • Besprechung mit der Auftraggeberschaft

1.3 Leistungsumfang

Zur Bearbeitung der Aufgabenstellungen gemäss Ziff. 1.1 umfasst die Vorstudie folgende Leistungen:

  • Aufbau des Vertragsobjekts (Wohnung) als 3D-Modell in Archicad auf Basis der Bestandespläne und der 3D-Tour, ohne separates Aufmass
  • Entwurfsgrundrisse im Massstab 1:50 ohne Konstruktionsaufbau; der Massstab dient der besseren Darstellung und begründet keine Ausführungsreife
  • Schematische Ansichten von Küche und Bad
  • Moodboard und Materialisierungskonzept
  • Beleuchtungskonzept
  • Grober Konzeptbeschrieb
  • 1 Begehung vor Ort mit einem lokalen Bauleiter bzw. Unternehmer als Grundlage für eine erste Grobkostenschätzung (Genauigkeit ±25–30 %), inklusive Stichproben-Kontrollmasse; weitere Begehungen nach Aufwand
  • Organisation einer Schadstoffkontrolle (Asbest, weitere Schadstoffe nach Bedarf) durch ein Fachlabor, inklusive Koordination der Probenahme und Weiterleitung des Berichts
  • 1 Zwischenbesprechung (online oder in einem der Büros der Studio Semplice AG) und 1 Schlussbesprechung mit Präsentation in einem der Büros der Studio Semplice AG
  • Abgabe als PDF-Set: Entwurfsgrundriss 1:50, Ansichten Küche und Bad, Moodboard, Materialübersicht, Beleuchtungsplan, Konzeptbeschrieb, Grobkostenschätzung

Das Konzept wird als eine Konzeptvariante und ohne konkrete Produktvorschläge erarbeitet; ein Möblierungskonzept ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Anpassungswünsche aus der Schlussbesprechung werden einmalig eingearbeitet und per Mail zugestellt.

Erforderliche Zustimmungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft sowie behördliche Bewilligungen sind Sache der Bauherrschaft; die Studio Semplice AG liefert die dafür erforderlichen Unterlagen.

Grobkostenschätzung und Schadstoffbericht stammen von beauftragten Dritten; die Studio Semplice AG übernimmt dafür keine Gewähr.

Die weiterführende Ausführungsplanung und Bauleitung (Phase 2) sowie ein allfälliges Möblierungskonzept sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und werden separat vereinbart. Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen als zusätzliche Leistung gemäss Ziff. 2.

02

Honorar

Pauschalhonorar für den Leistungsumfang gemäss Ziff. 1.3: CHF 5'500.– (exkl. MwSt.)

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).

Im Honorar enthalten ist die einmalige Einarbeitung von Anpassungswünschen aus der Schlussbesprechung (Ziff. 1.3). Sämtliche darüber hinausgehenden Leistungen — insbesondere weitere Anpassungen sowie die Darstellung oder Untersuchung von Varianten — werden in Absprache mit der Auftraggeber/in nach Stundenaufwand (CHF 150.–/h, exkl. MwSt.) verrechnet.

Nicht im Honorar enthalten und separat zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet werden insbesondere:

  • Lokaler Bauleiter bzw. Unternehmer (Begehung und erste Grobkostenschätzung)
  • Schadstoffkontrolle (Probenahme, Laboranalyse und Bericht durch ein Fachlabor)
  • Visualisierungen (CHF 450.– pro Stück)
  • Plotkosten und Reproduktionen ab Format A1
  • Weitere Leistungen Dritter (sofern ausdrücklich beauftragt)

Für Drittleistungen werden Offerten eingeholt; sie werden vorgängig angekündigt und erst nach Freigabe durch die Auftraggeber/in beauftragt.

03

Nebenkosten

Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Plotkosten, Reisespesen, Telefon- und Versandkosten) sind im Honorar nicht enthalten und werden pauschal mit 4.0 % der Honorarsumme verrechnet.

04

Zahlungsmodalitäten

  • 50 % des Honorars nach Auftragserteilung
  • 50 % des Honorars nach der Schlussbesprechung

Nach Zahlungseingang der ersten Rate erfolgt der Start der Planung.

Alle weiteren Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

05

Terminplan / Lieferfrist

Die Lieferfrist beträgt rund 4 bis 6 Wochen ab Auftragserteilung und Vorliegen der Bestandesunterlagen. Der genaue Terminplan wird nach Auftragserteilung in Absprache mit der Auftraggeber/in festgelegt.

06

Vertragsbestandteil

Vertragsbestandteil ist die Norm SIA 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und der Norm SIA 102 gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vor.

07

Geltendes Recht / Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht, insbesondere den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) sowie der in Ziff. 6 genannten Norm SIA 102.

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt der Gerichtsstand Bern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Diese Vereinbarung kann elektronisch unterzeichnet werden. Die Parteien anerkennen die elektronische Unterzeichnung als gültige und verbindliche Form der Zustimmung.

08

Abbruch / Kündigung

Wird der Auftrag von der Auftraggeber/in vor vollständiger Erbringung der Leistungen abgebrochen, werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen nach effektivem Zeitaufwand (CHF 150.–/h, exkl. MwSt.) verrechnet.

09

Versicherung und Haftung

Die Studio Semplice AG erklärt, folgende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die Versicherung während der Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten und die entsprechenden gültigen Versicherungsnachweise der Auftraggeber/in auf Verlangen zu übergeben:

  • Personenschäden CHF 5'000'000.– pro Einzelereignis
  • Sachschäden CHF 5'000'000.– pro Einzelereignis
  • Bautenschäden CHF 500'000.– pro Einzelereignis
  • Reine Vermögensschäden CHF 500'000.– pro Einzelereignis

Versicherungsgesellschaft: Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
Policen-Nr.: T 80.2.048.991

Selbstbehalt pro Schadenereignis:

  • Personen- / Sachschäden CHF 500.–
  • Bauten- / Vermögensschäden CHF 2'000.– plus 20 % des Restschadens (max. CHF 50'000.–)

Die Haftung der Studio Semplice AG aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für Folgeschäden.

Sollte die Beauftragte haftbar sein, gestaltet sich die Haftung wie folgt:

Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.

Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang des Betrages von CHF ___.

Wird keine der vorstehenden Möglichkeiten angekreuzt, haftet die Beauftragte für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.

10

Verwendungsvorbehalt / Vertraulichkeitsvermerk

Die Zeichnungen und Unterlagen sind geistiges Eigentum der Studio Semplice AG und urheberrechtlich geschützt. Die Pläne bzw. deren Inhalt dürfen nur gemäss Absprache und im Sinne der Planersteller/in verwendet werden.

Insbesondere dürfen die Planunterlagen ohne vorherige Genehmigung der Studio Semplice AG nicht vervielfältigt oder zur Erstellung von Angeboten durch konkurrierende Firmen benutzt werden.

Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars erwirbt die Auftraggeber/in das Recht, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

Die Studio Semplice AG ist berechtigt, das fertiggestellte Objekt zu fotografieren und als Referenz zu publizieren.

Studio Semplice AG
Ort:
Datum:
Unterschrift
Andre Marc Maurer
Ort:
Datum:
Unterschrift
Melanie Maurer-Grab
Ort:
Datum:
Unterschrift
Studio Semplice AG Pilatusstrasse 30 · 6003 Luzern  ·  +41 79 196 92 68  ·  studiosemplice.ch  ·  christopher.sileno@studiosemplice.ch